Physiotherapie im Direktkontakt

ohne Rezept vom Arzt über den Sektoralen Heilpraktiker

Beschränkte Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Physiotherapie durch das Urteil vom 26.08.2009 BVerwG 3C 19.8.

Üblicherweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnose und Anweisung therapieren.

Das bedeutet, Sie müssen erst einen Arzt aufsuchen, bevor Sie zu mir in die Praxis kommen.

Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Heilpraktikerin für Physiotherapie“ bin ich befugt, Patienten auf den Bereich der Physiotherapie, ohne ärztliche Verordnung zu untersuchen, Diagnosen zu erstellen, zu behandeln und anfallende Behandlungskosten dem Patienten in Rechnung zu stellen.

Die Behandlung durch einen Physiotherapeuten mit Zulassung zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie ermöglicht Ihnen ggf. eine Abrechnung über die Private Krankenkasse oder über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag.

Das Honorar wird privat abgerechnet nach der GEBÜH (Gebührenordnung der Heilpraktiker) und wird vor der Behandlung besprochen.

Folgende Vorteile bietet ein sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie

> kein langes Warten auf Arzttermine

> die Dauer und Anzahl der Behandlungen können individueller gestaltet werden

> freiere Wahl und Kombination geeigneter Therapien

> Untersuchung, Beratung und Behandlung aus einer Hand